FAQ Kammerwahl 2024
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen
Kandidatur
Wahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Bezirkswahlvorschlag
Bezirkszahnärztekammer
Unterstützerliste
Einreichungsfrist
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Zustimmungserklärungen und Unterstützerlisten erhalten Sie bei Ihrer Bezirkszahnärztekammer.
Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Dienstag, der 14.05.2024, 16:00 Uhr.
Allgemeine Fragen
Kandidatur
Wählerliste
Bezirkswahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Unterstützer
Bezirkszahnärztekammer
Eine Kandidatur setzt die Aufnahme in die Wählerliste Ihrer Bezirkszahnärztekammer voraus. Sie können nur auf einem Bezirks- und/oder einem Kreiswahlvorschlag kandidieren.
Für den Bezirkswahlvorschlag sind min. 10 Unterstützer, für den Kreiswahlvorschlag min. 5 Unterstützer erforderlich.
Allgemeine Fragen
Delegierte
Vertreterversammlung
Wahlperiode
Bezirkszahnärztekammer
Freiburg
Karlsruhe
Stuttgart
Tübingen
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wählen bei den Kammerwahlen per Onlinewahl die Delegierten der Vertreterversammlungen der vier Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.
Die Delegierten werden für eine Wahlperiode von insgesamt vier Jahren gewählt (2025 bis 2028).