FAQ Kammerwahl 2024
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen
Kandidatur
Wahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Bezirkswahlvorschlag
Bezirkszahnärztekammer
Unterstützerliste
Einreichungsfrist
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Zustimmungserklärungen und Unterstützerlisten erhalten Sie bei Ihrer Bezirkszahnärztekammer.
Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Dienstag, der 14.05.2024, 16:00 Uhr.
Allgemeine Fragen
Kandidatur
Wählerliste
Bezirkswahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Unterstützer
Bezirkszahnärztekammer
Eine Kandidatur setzt die Aufnahme in die Wählerliste Ihrer Bezirkszahnärztekammer voraus. Sie können nur auf einem Bezirks- und/oder einem Kreiswahlvorschlag kandidieren.
Für den Bezirkswahlvorschlag sind min. 10 Unterstützer, für den Kreiswahlvorschlag min. 5 Unterstützer erforderlich.
Allgemeine Fragen
Delegierte
Vertreterversammlung
Wahlperiode
Bezirkszahnärztekammer
Freiburg
Karlsruhe
Stuttgart
Tübingen
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wählen bei den Kammerwahlen per Onlinewahl die Delegierten der Vertreterversammlungen der vier Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.
Die Delegierten werden für eine Wahlperiode von insgesamt vier Jahren gewählt (2025 bis 2028).
Allgemeine Fragen
Kandidaten
Unterstützerliste
Wahlvorschlag
Unterstützer
Hierzu gibt es Unterstützerlisten als Vordrucke, welche Sie von Ihrer Bezirkszahnärztekammer erhalten. Soweit in Ihrem Kreis aktuell oder in naher Zukunft Kreisversammlungen stattfinden, empfiehlt sich mit Blick auf die Unterstützung von Kandidaten eine Teilnahme.
Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag im Bezirk und einen Wahlvorschlag im Kreis unterstützen. Der Unterstützer muss der Kreisvereinigung angehören, die er unterstützen möchte.
Allgemeine Fragen
Wahlhandlung
Onlinewahl
Wahlplattform
Endgerät
Die Wahlhandlung erfolgt über das Wahlportal der Firma POLYAS ausschließlich digital.
Die Kandidaten werden ONLINE an einem digitalen Endgerät (PC, Laptop, Smartphone) auf der Wahlplattform POLYAS durch Setzen eines bzw. mehrerer Häkchen gewählt.
Allgemeine Fragen
Smartphone
Laptop
Browser
Stimmabgabe
Endgerät
Ja, ebenso einfach, wie über Ihren Laptop funktioniert die Stimmabgabe auch über Ihr Smartphone. Folgende Browser werden von unserem Online-Wahlsystem unterstützt:
• Chrome
• Safari
• Edge
• Firefox
Bitte achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Smartphone mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum POLYAS-Wahlsystem zu gewährleisten.
Allgemeine Fragen
Wahlaufruf
Wahltermin
Stimmabgabe
Wahlzeitraum
Mit Erhalt des Wahlaufrufes und der Zugangsdaten können Sie über das ONLINE Portal POLYAS Ihre Stimme abgeben.
Der Zeitraum für die Stimmabgabe beginnt am Donnerstag, den 20.06.2024, ab 8:00 Uhr und endet am Montag, den 15.07.2024, um 16:00 Uhr.
Allgemeine Fragen
Stimmzettelaufteilung
Wahlkreis
Wahlbezirk
Kammerwahlen sind Wahlen, die auf „verschiedenen Ebenen“ stattfinden. So wie bei einer Bundestagswahl mit der Erststimme die Wahlkreisabgeordneten (= Wahlkreis) und mit der Zweitstimme die Kandidaten auf den Landeslisten der Parteien gewählt werden, verhält es sich im Grundsatz auch bei den Kammerwahlen: Wählerinnen und Wähler stimmen zum einen für Kandidaten aus den jeweiligen Wahlkreisen (= Ebene der Kreisvereinigungen) und zum anderen für Kandidaten aus dem Wahlbezirk (= Ebene der Bezirkszahnärztekammern). Die Wahl auf diesen beiden Ebenen entscheidet über die Zusammensetzung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter und deren Ersatzpersonen in den Vertreterversammlungen der Bezirkszahnärztekammer.
Allgemeine Fragen
Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät, eine Internetverbindung sowie Ihre Zugangsdaten, die Sie per Briefpost erhalten haben. Liegen diese Voraussetzungen vor, können Sie selbstverständlich auch aus dem Ausland wählen.
Allgemeine Fragen
Nach dem 17.07.2024 erfolgt die Bekanntmachung. Die Wahlergebnisse werden ebenfalls im Zahnärzteblatt Baden-Württemberg veröffentlicht.
Allgemeine Fragen
Wahlsoftware
Die Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.4 erfüllt die Anforderungen des internationalen Schutzprofils nach Common Criteria und ist zentraler Bestandteil der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl mit POLYAS ist also sicher.
Allgemeine Fragen
Wahlgeheimnis
Ja, das Wahlgeheimnis ist bei einer Online-Wahl mit POLYAS gesichert.
Bei der Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.4 wird nach Ihrer Anmeldung am Online-Wahlsystem ein anonymes Token für Sie generiert, das keinerlei Rückschluss auf Ihre Identität zulässt. Ihre Stimmabgabe erfolgt dann anhand dieses Tokens. Nach der Stimmabgabe wird Ihr Token wieder gelöscht und das Wählerverzeichnis wird informiert, dass für Ihre Daten kein neues Token generiert werden darf, da Sie Ihre Stimme bereits abgegeben haben.
So weiß das Wählerverzeichnis anschließend, dass Sie an der Wahl teilgenommen haben, allerdings nicht, wie Ihre Wahlentscheidung ausgefallen ist. Die Wahlurne dagegen weiß, wie der Stimmzettel ausgefüllt wurde, aber nicht von wem. Das ganze Geheimnis kennen nur Sie selbst.
Allgemeine Fragen
Stimmabgabe
Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie Ihre Stimmabgabe abbrechen. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden und erneut Ihre Auswahl treffen.
Allgemeine Fragen
Die Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.4 erfüllt die Anforderungen des internationalen Schutzprofils für sichere Online-Wahlprodukte nach Common Criteria und ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Das Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.4 ist zentraler Bestandteil der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Allgemeine Fragen
Datensicherheit
Hier sind bei unserem Hosting-Partnern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, unter anderem redundante Festplatten, Backups, Brandschutz, Zutrittskontrollen oder unterbrechungsfreie Stromversorgung.