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Niederlassungsberatung

Die Landeszahnärztekammer unterstützt ihre Kammermitglieder mit Niederlassungswunsch mit Beratungsangeboten, Informationen und weiteren Hilfestellungen. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Schritt in die eigene Praxis unternommen werden soll – ob gleich nach dem Studium oder später im beruflichen Lebensweg. Die Landeszahnärztekammer begleitet alle Interessierten – generell oder auch nur zu bestimmten Themen.

Weiterführende Informationen, z. B. eine Übersicht anhand unseres Niederlassungskompasses, finden Sie rechts auf dieser Seite.
 

Der Schritt in die eigene Niederlassung ist für viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht selbstverständlich, da es große Unterschiede zwischen der Anstellung und der Niederlassung gibt. 

Mit unserer allgemeinen und kostenlosen Erstberatung zur Niederlassung beantworten wir Ihre Fragen zur Niederlassung und geben Ihnen einen Überblick über Planung, Arbeitsumfeld und Chancen der Niederlassung. Ist Ihr Wunsch zur Niederlassung in einer eigenen Praxis gereift, begleitet Sie die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg mit der individuellen Niederlassungsberatung bei den unten aufgeführten weiteren Planungsschritten. 

 

Was spricht für eine komplette Neugründung und was für die Übernahme einer bestehenden Praxis?
Welche Praxisform ist, gemessen an meinen Erwartungen, die richtige Wahl?
Welche Vor- und Nachteile sprechen für oder gegen die jeweilige Praxisform?
Praxis in der Stadt oder lieber auf dem Land?

Dies sind einige der Fragen, die Kammermitglieder mit Niederlassungswunsch beschäftigen. Bei unseren Snowdent-Fachveranstaltungen (gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg), den Seminaren der Bezirkszahnärztekammern und unseren Fortbildungsveranstaltungen geben wir erste Antworten auf diese Fragestellungen.

Für das eigene Niederlassungsvorhaben helfen solche Veranstaltungen jedoch nur bedingt. Beschäftigen Sie sich persönlich weiterhin mit dem Thema der Niederlassung, stehen Ihnen die allgemeine (kostenlose Erst-) Beratung und die individuelle Niederlassungsberatung der Landeszahnärztekammer zur Seite.

Unsere unabhängige Niederlassungsberatung stützt sich auf viel Know-How, das Spezialisten-Netzwerk der Kammer und auf die kammereigenen Kooperationsvereinbarungen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie auf der Suche nach einer Praxis oder einem geeigneten Standort sind. Wir können Sie in vielen Fällen unterstützen und Ihnen bei einigen der wichtigsten Fragestellungen Ihres Berufslebens zur Seite stehen.  

Bevor man die Entscheidung zur Übernahme oder zum Einstieg in eine Praxis trifft, sollte der Praxiswert ermittelt werden. Niemand kauft eine Praxis oder steigt in eine Praxis ein, ohne die betriebswirtschaftlichen Zahlen zu kennen.

Für die Ermittlung des Wertes einer Praxis gibt es spezialisierte Sachverständige, die mit den besonderen Herausforderungen von Praxisstrukturen und auch mit den Besonderheiten der Gesundheitsökonomie vertraut sind. Bei Interesse an einem unverbindlichen Vorgespräch zur Praxiswertermittlung nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Abteilung auf. 

Zudem sollten Sie überlegen, welchen Änderungs- und Investitionsbedarf Sie bezogen auf die Praxis sehen. Gerade bei einer Neugründung ist die Investitionsplanung ein wichtiger Baustein.

Verbunden mit den Investitionen in Ihre Selbständigkeit darf aber auch der Blick auf die persönliche und die praxisbezogene Liquidität nicht vernachlässigt werden. 
Haben Sie einen Überblick über Ihre Lebenshaltungskosten und haben Sie diese einmal eruiert? 
Gerne helfen wir Ihnen mit unseren Angeboten weiter.

Wir helfen Ihnen bei:
- Fragestellungen zur Praxiswertermittlung
- der Zusammenstellung der Bewertungsunterlagen
- Fragestellungen zur Investitions- und Liquiditätsplanung für Ihre private und
  berufliche Zukunft
 

Wer sich mit der Praxisraumplanung beschäftigt, denkt meist zunächst an die Gestaltung von Behandlungseinheiten, Röntgenraum und Empfang mit Wartebereich. Dahinter verbergen sich jedoch weitaus wichtigere Fragestellungen, die bis in das Baurecht, in die Hygiene- und Arbeitsschutzrichtlinien oder bis hin zur optimalen Steuerung des Patientenstroms reichen.

Handlungsleitende Fragen können sein: 
Was muss mit Blick auf den Praxisbetrieb beachtet werden?
Wie bekomme ich Zugang zu preiswerten Einrichtungsgegenständen und wie beschaffe ich die richtigen Geräte?

In jüngerer Zeit rückt aber auch das Wohlbefinden des Praxisteams und der Patientinnen und Patienten immer mehr in den Fokus der Praxisgestaltung. 

Zu all diesen Fragestellungen steht Ihnen die Abteilung Praxisführung beratend zur Seite. Zudem hat die Landeszahnärztekammer mit einigen Anbietern Rahmenverträge abgeschlossen, von deren günstigen Bedingungen Kammermitglieder profitieren können.

Wenn es um Fragen zum Bereich Positionierung, Marketing und Werbung geht, empfehlen wir Ihnen, sich eine spezialisierte Marketing- oder Praxisberaterin oder einen -berater zu suchen, der Ihnen kompetent weiterhilft. 

Bei allen Fragen zu Ihrem Businessplan oder zum Praxiskonzept nehmen Sie gerne Kontakt mit den Ansprechpartnern der LZK auf.

Wenn die Überlegungen zur Praxisform und zur Gestaltung der Praxis gereift sind, rücken die Kapitalbeschaffung für die Niederlassung sowie die Kapitalausgestaltung während der Tätigkeit in eigener Praxis in den Mittelpunkt.

Dabei sollte die Wahl eines Finanzierungsangebots sehr sorgfältig überlegt und geprüft werden. Eine wichtige Rolle nimmt die individuelle Ausarbeitung der Niederlassungsfinanzierung ein.

Je nach Art der Niederlassung, der notwendigen Investitionen, des Standorts und der persönlichen privaten Situation vor der Existenzgründung muss eine ganze Palette von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zusammengestellt werden.

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unserer individuellen Beratung einen ersten Überblick zu Themen wie dem Bankgespräch, Fördermöglichkeiten und Finanzierungsformen. Sprechen Sie uns an! 

In vielen Fällen wird für die Agentur für Arbeit auch eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Niederlassungsvorhabens benötigt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei: Schicken Sie uns Ihre Unterlagen mit den notwendigen Informationen und wir fertigen Ihnen eine entsprechende Stellungnahme an.

Einen ersten Überblick zu adäquaten Fördermöglichkeiten erhalten Sie von uns.
 

Abhängig von der Art der Niederlassung sind unterschiedliche rechtliche Vereinbarungen in Form von Verträgen notwendig.

Hierbei gibt es zwei große Themenfelder: 
-    Verträge rund um die Praxis und den Praxisbetrieb: z.B. Mietvertrag,
     Leasingverträge, Personalverträge
-    Verträge zur Berufsausübungsgemeinschaft, Kaufverträge von Praxisanteilen
     oder weitere Verträge zur Ausgestaltung in Abhängigkeit von der Praxisform.

Die Landeszahnärztekammer informiert mit mehreren Seminaren über diese Themen. Eine rechtlich tiefergehende Beratung kann durch die Landeszahnärztekammer nicht angeboten werden.

Wir empfehlen Ihnen jedoch grundsätzlich, einen von beiden Parteien unabhängig beauftragten Anwalt zu engagieren, der Ihnen bei der Erstellung der Verträge behilflich ist. So sind die Interessen aller Vertragspartner gleichermaßen bestmöglich abgedeckt. Bei der Auswahl eines Rechtsbeistands ist darauf zu achten, dass er im Arzt- und Arztvertragsrecht versiert ist und Referenzen vorweisen kann.

Zu diesem Thema helfen Ihnen auch die nebenstehenden Verlinkungen zur Anwaltssuche der Bezirks-Anwaltskammern weiter.
 

Eine neu gegründete Praxis oder eine neue Zahnärztin bzw. ein neuer Zahnarzt in einer bestehenden Praxis müssen sich das Vertrauen von Patientinnen und Patienten erarbeiten bzw. einen neuen Patientenstamm aufbauen. Dabei ist besonders wichtig, dass sich die Patientinnen und Patienten in der Praxis wohl fühlen. Empfehlenswert ist daher, bei einer Praxisneugründung schon vor der Eröffnung den Praxisablauf und -alltag zu skizzieren. Hierbei werden insbesondere der Praxisalltag von morgens bis abends und alle Abläufe und Prozesse berücksichtigt. 

Was gerne vergessen wird: 
Alle Geräte – egal ob bei einer Neugründung oder Neuanschaffung – müssen betriebsfertig installiert sein. Ihre Bedienung sollte geübt und einstudiert werden, bevor der erste Patient da ist.

Bei der Neugründung einer Zahnarztpraxis sollte frühzeitig an die Personalbeschaffung gedacht werden. Und bereits vor der eigentlichen Eröffnung sollte sich das gesamte Praxispersonal kennen gelernt haben. Eine Phase des Einlernens und der internen Abstimmung ist notwendig, um die Patientenbehandlung von Anfang an auf einem möglichst hohen Niveau zu ermöglichen.

Ähnliche Überlegungen und Vorplanungen sind bei der Übernahme einer Praxis oder auch beim Eintritt in größere Praxisformen notwendig. Der oder die „Neue“ sollte sich vorab mit dem bisherigen Praxisinhaber oder dem neuen Partner abstimmen, wie der Übergang mit dem Personal und den Patienten am besten gelingen kann.

Viele Tipps hierzu enthält die Checkliste „Übergabe“. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Moderation von Gesprächen zur Seite. Sprechen Sie uns an. 
 

Die beste Versicherung ist die, die man nicht braucht!
So einfach ist es leider weder für Inhaberinnen und Inhaber noch für die an einer Praxis Beteiligten.

Für fast alle Bereiche rund um eine Praxis sowie für die Finanzierung und für Ihren privaten Schutz sollten Sie vorsorgen. In manchen Bereichen, wie der Berufshaftung, ist der Versicherungsschutz sogar explizit vorgeschrieben und muss auf Verlangen nachgewiesen werden.

Zusätzlich zur Berufshaftpflicht sind daher folgende Absicherungen empfehlenswert:
-    Praxisinventarversicherung inkl. / zzgl. einer Elektronikversicherung
     Diese sichert das Inventar gegen Brände, Wasserschäden,     
     Vandalismus etc. ab
-    Praxisausfallversicherung / Vertreterkostenversicherung
     Wenn aufgrund längerer Krankheit des Inhabers kein Betrieb
     stattfinden kann, laufen die Praxiskosten dennoch weiter
-    Rechtschutz für Praxisinhaber
     Das Angebot fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus und sollte                           an den persönlichen Bedürfnissen ausgerichtet werden.   
     Ein solcher Rechtschutz kann aber auch schon in der Anstellung
     wichtig sein, wenn Ihr Niederlassungswunsch bereits gereift ist.
     Diverse Anbieter sichern alle Streitigkeiten ab, die schon während
     der Niederlassungsplanung auftreten,
     und darüber hinaus auch die bestehenden Altverträge einer
     Praxis.
-    Betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter
-    Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für
     den Todesfall
     Absicherung der Familie und der privaten Einnahmen durch eine
     Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung.
-    Krankentagegeldversicherung
     insbesondere mit passender Karenzzeit und in ausreichender Höhe

Informieren Sie sich insbesondere über Rahmenverträge, welche zum Beispiel über die Bundeszahnärztekammer bestehen. 

Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
 

Der Tag der Praxiseröffnung bzw. Neueröffnung ist schon in Sicht.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte nochmals geklärt werden:

- Wurden alle Anzeigen und Anmeldungen bei den
  vorgeschriebenen Stellen eingehalten?
- Wurden alle Zulassungen beantragt?
- Steht das Corporate Identity der Praxis?
- Wurden entsprechende Flyer, Visitenkarten etc. erstellt?
- Ist die neue Internetseite der Praxis fertig?
- Wurden Anzeigen in den regionalen Printmedien geschaltet?
- Sind weitere Aushänge angebracht worden?

     

Erstellt von: Maren Fenchel, 26.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 06.02.2024