FAQ Kammerwahl 2024
Allgemeine Fragen
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Kandidatur
Wahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Bezirkswahlvorschlag
Bezirkszahnärztekammer
Unterstützerliste
Einreichungsfrist
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Zustimmungserklärungen und Unterstützerlisten erhalten Sie bei Ihrer Bezirkszahnärztekammer.
Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Dienstag, der 14.05.2024, 16:00 Uhr.
Allgemeine Fragen
Kandidatur
Wählerliste
Bezirkswahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag
Unterstützer
Bezirkszahnärztekammer
Eine Kandidatur setzt die Aufnahme in die Wählerliste Ihrer Bezirkszahnärztekammer voraus. Sie können nur auf einem Bezirks- und/oder einem Kreiswahlvorschlag kandidieren.
Für den Bezirkswahlvorschlag sind min. 10 Unterstützer, für den Kreiswahlvorschlag min. 5 Unterstützer erforderlich.