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Freiwillige Kammermitgliedschaft

Durch die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes Anfang 2021 ergeben sich neue Chancen für die Studierenden der Zahnmedizin in Baden-Württemberg. Sie können nun eine freiwillige und kostenlose Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer beantragen und profitieren von speziell auf sie zugeschnittene Angebote der Kammer.

Durch die freiwillige Mitgliedschaft, den regelmäßigen Austausch mit der Abteilung für Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder in der LZK-Geschäftsstelle sowie der Einbeziehung der zahnmedizinischen Fachschaften der Landesuniversitäten in diversen Gremien der Kammer, wirken die Studierenden aktiv bei der Gestaltung des Dienstleistungsangebotes mit. Die Mitgliedschaft hilft zudem dabei, erste standespolitische Luft zu schnuppern.

In der rechts angeordneten Liste finden Sie die aktuelle Leistungsübersicht. Für Interessierte empfehlen wir bereits heute die Folge drei des LZK-Podcast.

Alle Studierenden in Baden-Württemberg haben zudem die Möglichkeit, vom allgemeinen studentischen Angebot der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu profitieren. Zum Beispiel von Veranstaltungen wie der Uni-Tour, von der Landeszahnärztekammer, die in Kooperation mit den Fachschaften und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung durchgeführt wird.

Erstellt von: Maren Fenchel, 26.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 29.01.2024