Angeordnetes Tätigkeitsverbot gegen Praxisinhaber aufgrund eines fehlenden Immunitätsnachweises rechtmäßig
| Gericht:
Verwaltungsgericht (VG)
Osnabrück
| Aktenzeichen: 3 B 104/22
| Entscheidung:
Beschluss
Kategorie:
Sonstiges