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Fortbildungsveranstalter

Alle Fortbildungsveranstalter haben die Möglichkeit, ihre geplanten Fortbildungsver-anstaltungen in das Online-Fortbildungskalendarium einzustellen. Die Einstellung erfolgt über die Online-Selbsteintragung. Nach dem Ausfüllen der Pflichtangaben muss durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche die "Fortbildungserklärung" akzeptiert werden. Die Fortbildungsveranstalter verpflichten sich, die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung zu beachten und akzeptieren bei der zu vergebenden Punktezahl die "Bewertungstabelle von Fortbildungsveranstaltungen".

Die Punktevergabe ist nicht von der Eintragung in das Fortbildungskalendarium abhängig.

Eintragungsfähig sind nur Fortbildungsveranstaltungen, die in Baden-Württemberg stattfinden sowie Fortbildungsveranstaltungen, die mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet wurden.
Nach der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Übernahme der Daten in das Online-Fortbildungskalendarium. Es besteht jedoch kein Anspruch der Fortbildungsveranstalter auf Eintragung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg keine Prüfung bzw. Bewertung der Inhalte noch der Veranstalter mit der Eintragung vornimmt. Das Kalendarium stellt lediglich eine zusammengefasste Vorstellung des uns gemeldeten Fortbildungsangebots in Baden-Württemberg dar.

Erstellt von: Kathrin Möller, 23.06.2016

Aktualisiert von: Kerstin Sigle, 02.09.2020