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Risikomanagement

Im November 2016 trat die neue Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Neben der Nennung des Hygienemanagements der zahnärztlichen Praxis als wesentlichen Bestandteil des eingeführten praxiseigenen Qualitätsmanagements, werden ein Fehlerberichtsystem und die Einführung eines Risikomanagements zwingend gefordert.
Für Risiko- und Fehlermanagement sind das Erkennen und Nutzen potentieller Risiken, sowie unerwünschte Ereignissen als Grundlage zur Einleitung von Verbesserungsprozessen in der Praxis aufgeführt.
Das heißt, dass das Erkennen und die Analyse potentieller Risiken, die sich aus den sektorspezifischen aber auch aus den speziellen Gegebenheiten der eigenen Praxis ergeben, eventuell eine Änderung der Organisation von Praxisabläufen hin zu einem geringeren Risiko für Patienten, Mitarbeitenden sowie der gesamten Praxis bedeutet. Das Erstellen eines praxisspezifischen Risikoprofils, Bewertung potentieller Risiken, Festlegen einer Risikostrategie mit Beteiligung Aller, auch des Patienten, Formulierung von Empfehlungen zur Erkennung / Überwachung, Bewältigung eines potentiellen Risikos, einschließlich der Kommunikation und Festlegung der entsprechenden Verantwortlichkeiten, werden explizit als zentrale Aufgabe der Praxisleitung bezeichnet.
Das nun in das PRAXIS-Handbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eingeführte Kapitel „Risikomanagement“ definiert eine allgemein gültige Risikostrategie im Abschnitt „Mindeststandards des Risikomanagements“ für die Zahnarztpraxis und führt anhand von Begriffsbestimmungen und des Beispiels „Anamneseerhebung“ im Abschnitt „Handlungsanleitung Risikomanagement“ in die Welt des Risikomanagements ein.
Bei der Arbeit in der eigenen Praxis sollten die wesentlichen Risiken bestimmt werden, die durch organisatorische Maßnahmen verhindert oder verringert werden können. Dabei sehen wir insbesondere im Bereich der Informationsgewinnung, Kommunikation und dem bewussten Management externer und interner Schnittstellen in der Praxis das Haupteinsatzgebiet des praxisspezifischen Risikomanagements.
Das Hauptinstrument für Ihre Praxis stellt das im Abschnitt „Handlungsanleitung Risikomanagement“ zur Verfügung gestellte Arbeitsblatt dar. Dies sollte zur Risikoanalyse und zur Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und ihrer Überwachung benutzt werden.
Die Dokumentation und Vorgehensweise entspricht weitestgehend der in der Norm ISO 31000 und ONR 49000 empfohlenen Vorgehensweise.

Viel Spaß bei der Arbeit!

Dr. Norbert Engel † (2020)
QM-Referent der LZK BW

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